
Die Schulpflegschaft ist ein Mitwirkungsgremium, das im Schulgesetz NRW verankert ist. Ein wichtiges Prinzip für die Schulmitwirkung ist der Grundsatz der partnerschaftlichen und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller an der Schule Beteiligten.
Ziel der Mitwirkung ist es, an der Gestaltung des Schulwesens teilzuhaben, das Zusammenwirken aller Beteiligten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit zu stärken und die Eigenverantwortung in der Schule zu fördern (§ 62 Abs. 1 SchulG).
Anregungen und Engagement der Eltern aller Klassen treffen hier zusammen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung der Erziehungsberechtigten in der Bildungs- und Erziehungsarbeit.
So funktioniert die Mitarbeit der Eltern:
Klassenpflegschaft --> Schulpflegschaft --> Schulkonferenz
Die Basis der Elternmitarbeit sind die Klassenpflegschaften. Pädagogische Fragen, Fragen zu den Unterrichtsfächern, zu den Hausaufgaben, zu Klassenfahrten und Wandertagen können u. a. Themen der Klassenpflegschaftssitzungen sein. Zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres findet eine Sitzung statt. Fragen, Probleme oder Anregungen aus den einzelnen Klassenpflegschaften werden - soweit sie von allgemeinem Interesse sind - in den Schulpflegschaftssitzungen aufgegriffen.
Die Schulpflegschaft setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenpflegschaften zusammen. Die Stellvertreter können, der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Aus diesem Kreis wird ein/e Vorsitzende/r gewählt. Neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft sind auch die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassenpflegschaften wählbar; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft. Diese halten vor allem Kontakt zur Schulleitung und zu den verschiedenen Gremien und Einrichtungen. Gleichfalls werden Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. Je sechs Mitglieder aus der Schulpflegschaft und der Lehrervertreter bilden die Schulkonferenz. Den Vorsitz führt die Schulleitung.
Aufgaben/Ziele der Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft ist das Mitwirkungsgremium, in dem Elternhaus und Schule ihre gemeinsame Erziehungsarbeit gestalten können. Schon ein geringer zeitlicher Aufwand führt zur allgemeinen Bereicherung des Schullebens und lässt uns aktiv an der schulischen Entwicklung unserer Kinder teilnehmen.
Zu den Aufgaben der Schulpflegschaft gehören:
- Beratung über zusätzliche Schulveranstaltungen (Projekttage, Arbeitsgemeinschaften usw.).
- Beratung über die Verwendung des Etats.
- Beratung über allgemeine pädagogische Maßnahmen.
- Erarbeitung von Vorschlägen und Anregungen für die Schulkonferenz.
- Die Kommunikation zwischen den am Schulleben Beteiligten fördern und intensivieren.
- Vertretung der Elterninteressen gegenüber Lehrerschaft und Schulträger.
Unsere Ziele sind:
- Gute Rahmenbedingungen für das Lernen schaffen.
- Partner und Helfer der Lehrerinnen und Lehrer sein.
- Für unsere Kinder das Schulleben attraktiver machen.
- Die Voraussetzungen für einen guten Unterricht schaffen.
- Vorstellungen zu bestimmten Erziehungszielen entwickeln.
Um unsere Ziele zu verwirklichen, bedarf es verschiedener Aktivitäten:
- Regelmäßiger Informations- und Gedankenaustausch mit Kollegium und Schulleitung.
- Mitarbeit und Unterstützung bei inner- und außerschulischen Projekten.
- Unterstützung des Fördervereins der Lambertischule.
Wir laden alle Eltern / Erziehungsberechtigten der „Lamberti“ - Schüler herzlich ein, sich in dem vorgestellten Rahmen am Schulleben ihrer Kinder zu beteiligen und damit die Lambertischule auch zu „ihrer Schule“ zu machen.
Schulpflegschaftsvorsitzende/r 2011/2012
Vorsitzender:
Herr
Martin Pollakowski
Breslauer Str. 6
45968 Gladbeck
Tel.: 02043/203074
Stellvertreterin:
Frau
Kirstin Bußler
Schulte-Rentrup-Weg 14
45968 Gladbeck
Tel.: 02043/4017626